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Informationen für Medienvertreter

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Wir begrüßen Ihr Interesse am Justizvollzug in Baden-Württemberg.

Nachfolgend einige Hinweise für Sie, wie in Baden-Württemberg der Besuch vom Bildungszentrum Justizvollzug durch Medienvertreter (Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen) geregelt ist:

  1. Über Besuche von Medienvertretern im Bildungszentrum entscheidet der Leiter des Bildungszentrums.
  2. Die Zulassung eines solchen Besuchs durch den Leiter bedarf der Zustimmung des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an: poststelle@bzjv.justiz.bwl.de