Wir begrüßen Ihr Interesse am Justizvollzug in Baden-Württemberg.
Nachfolgend einige Hinweise für Sie, wie in Baden-Württemberg der Besuch vom Bildungszentrum Justizvollzug durch
Medienvertreter (Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen) geregelt ist:
- Über Besuche von Medienvertretern im Bildungszentrum entscheidet der Leiter des Bildungszentrums.
- Die Zulassung eines solchen Besuchs durch den Leiter bedarf der Zustimmung des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an: poststelle@bzjv.justiz.bwl.de